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   BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88   

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BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88 (https://dejure.org/1989,1495)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 3 AZR 519/88 (https://dejure.org/1989,1495)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 3 AZR 519/88 (https://dejure.org/1989,1495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung des Pensionssicherungsvereins

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Satz 4, § 9
    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf von Versorgungsleistungen durch eine Unterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 24
  • NZA 1989, 682
  • VersR 1990, 332
  • BB 1989, 1128
  • BB 1989, 1275
  • DB 1989, 1291
  • JR 1989, 528
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Es kann unterstellt werden, daß die erleichterten Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den Widerruf von Unterstützungskassenzusagen in sog. Alt- und Übergangsfällen zu stellen sind, vorliegen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987, aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse wegen einer Bestandsgefährdung des Trägerunternehmens (Widerruf in Alt- und Übergangsfällen) ist nur wirksam, wenn das Trägerunternehmen zuvor den Pensions-Sicherungs-Verein eingeschaltet hatte (wie bei Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage; i. A. an BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

    b) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (grundlegend BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Trotz der Säumnis der Beklagten und Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung geboten (vgl. BGH NJW 1962, 1149; 1967, 2162 und 1986, 3085 f.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Es kann unterstellt werden, daß die erleichterten Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den Widerruf von Unterstützungskassenzusagen in sog. Alt- und Übergangsfällen zu stellen sind, vorliegen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Das Trägerunternehmen haftet aus seinen Versorgungszusagen unmittelbar nur, soweit die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen nicht erbringt, weil das sie wirtschaftlich beherrschende Trägerunternehmen die dazu erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BAGE 54, 176, 181 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 2 b der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Senat ausdrücklich zurückgewiesen (Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Trotz der Säumnis der Beklagten und Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung geboten (vgl. BGH NJW 1962, 1149; 1967, 2162 und 1986, 3085 f.).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85

    Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
    Trotz der Säumnis der Beklagten und Revisionsbeklagten ist eine Sachprüfung geboten (vgl. BGH NJW 1962, 1149; 1967, 2162 und 1986, 3085 f.).
  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Ein vorher erklärter Widerruf ist unwirksam (st. Rspr. des Senats, zuletzt Versäumnisurteil vom 24.1.1989 - 3 AZR 519/88 = VersR 90, 332 = BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG - Widerruf).

    Durch Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989 (- 3 AZR 519/88 - BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf) hat der Senat der Klage gegen die Unterstützungskasse stattgegeben.

    Aus dem der Klage stattgebenden Urteil des Senats vom 24. Januar 1989 (aaO.) folge zwingend, daß vor der Konkurseröffnung ein Sicherungsfall nicht eingetreten sei.

    Eine solche Einschaltung war Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf (Urteil vom 24. Januar 1989, aaO, zu 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber für die Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten durch den PSV sorgen muß, weil er anderenfalls keine Befreiung von seiner Zahlungspflicht erreichen kann (vgl. die Nachweise im Urteil vom 24. Januar 1989, aaO).

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Die Erhebung der Klage ist aber unverzichtbare Voraussetzung, um die Zahlung der Versorgungsleistungen entweder durch den Arbeitgeber oder durch den PSV - so gut wie möglich - sicherzustellen (BAGE 61, 24, 28 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu 2 b der Gründe).

    Dieses Risiko soll der Arbeitnehmer nach der Wertentscheidung des BetrAVG gerade nicht tragen müssen (BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Er kann sich auch nicht auf das Urteil des Senats vom 22. Februar 1983 (- 3 AZR 546/80 = BAGE 41, 414, 419 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG , zu 4 c der Gründe) berufen.
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Der Senat hat in einem Urteil vom 22. Februar 1983 (BAGE 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4 b der Gründe) den Begriff der festen Altersgrenze näher bestimmt.
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

    Demgemäß hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 22. Februar 1983 (BAG 41, 414, 418 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, zu 4 b) der Gründe) und vom 12. November 1985 (- 3 AZR 606/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen) näher zu dem Begriff der festen Altersgrenze Stellung genommen.
  • BAG, 25.03.1991 - 3 AZN 48/91

    Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Reichweite

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (vgl. BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; zuletzt Versäumnisurteil des Senats vom 24. Januar 1989 - 3 AZR 519/88 - AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den Pensionssicherungsverein auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989, aaO).

  • LAG Köln, 27.03.1998 - 4 (5) Sa 1102/97
    Eine feste Altersgrenze kann nur dann gegeben sein, wenn die Versorgungszusage vorsieht, daß der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten soll (BAG 22.02.1983, AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG; 12.11.1985 AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

    Eine vorgezogene feste Altersgrenze ist nur dann anzunehmen, wenn die Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten sollen und dann ihre ungekürzte Betriebsrente erdient haben (BAG 22.03.1983 AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG, vgl. auch BAG 02.06.1987 - 3 AZR 585/85 -).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

    Darüberhinaus wäre im Fall der G-AG sogar ein Widerruf auch insolvenzgeschützter Versorgungsbesitzstände aus bloß triftigen Gründen in Betracht gekommen, allerdings ebenfalls nach Einschaltung des PSV und Sicherstellung des Insolvenzschutzes (Urteil des Senats vom 17. September 1991, BAGE 68, 272; BAG Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989, BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 487/90
    Die Erhebung der Klage ist aber unverzichtbare Voraussetzung, um die Zahlung der Versorgungsleistungen entweder durch den Arbeitgeber oder durch den PSV - so gut wie möglich - sicherzustellen ( BAGE 61, 24, 28 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu 2 b der Gründe).

    Dieses Risiko soll der Arbeitnehmer nach der Wertentscheidung des BetrAVG gerade nicht tragen müssen ( BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2010 - 4 Sa 7/10

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Begrenzung der anrechenbaren

    Die Berechnung auf Monatsbasis unterliegt keinen Bedenken (BAG 22.02.1983 - 3 AZR 546/80 - AP BetrAVG § 7 Nr. 15).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 437/84

    Wirksamkeit eines Widderufs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

  • BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 598/86

    Berechnung einer Versorgungsanwartschaft - Kürzung einer Versorgungsanwartschaft

  • LAG Berlin, 08.07.2005 - 6 Sa 2/05

    ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 244/16

    Betriebliche Altersversorgung; Widerruf

  • LAG Köln, 22.02.2017 - 11 Sa 724/16

    Versorgungszusage; Teilwiderruf; Sanierung

  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

  • OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97

    Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen

  • LAG Hamburg, 02.09.1999 - 7 Sa 10/99

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenhöhe; Möglichkeit der

  • LAG Köln, 14.05.1998 - 5 Sa 1704/97

    Höhe einer Invalidenrente aus einer betrieblichen Ruhegeldregelung; Anwendung der

  • OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98

    Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung

  • VG Arnsberg, 10.07.2013 - 10 K 3311/08

    Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Deckung der

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